Bei der Schulbeihilfe handelt es sich um eine staatliche Beihilfe, die Schülerinnen/die Schüler beziehen können.
Die genaue Höhe der Schulbeihilfe wird aus einem Grundbetrag errechnet, von dem die zumutbare
Unterhaltsleistung der Eltern sowie das Einkommen der Schülerin/des Schülers (wenn vorhanden) abgezogen werden.
Der Grundbetrag der Schulbeihilfe beträgt derzeit jährlich 1.130 Euro. Die AK Oberösterreich stellt einen
Schulbeihilfenrechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Antragstellerinnen/Antragsteller nach ihren Angaben
die Höhe einer möglichen Beihilfe errechnen lassen können.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung kann mit dem Online-Ratgeber
Schritt für Schritt geprüft werden, ob die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Formulare zum Download sind bei diesem Service integriert. Der Ratgeber ist in 16 Fremdsprachen zugänglich:
Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Italienisch, Kroatisch, Mazedonisch, Polnisch, Rumänisch,
Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.
Unter jedem fremdsprachigen Text findet man die deutsche Übersetzung.
Schulbeihilfe beantragen kann, wer
Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.
Anträge müssen bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres abgegeben werden.
Wird der Antrag später abgegeben, wird die Beihilfe gekürzt.
Für Schülerinnen/Schüler einer mittleren oder höheren Schule ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig.
Für Schülerinnen/Schüler der Zentrallehranstalten, höheren land- oder
forstwirtschaftlichen Schulen sowie Forstfachschulen ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig.
Für Schülerinnen/Schüler land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie medizinisch-technischer Schulen
ist die jeweilige Landeshauptfrau/der jeweilige Landeshauptmann zuständig (Liste der Landesregierungen).
Antragsformulare und Informationsbroschüren sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich und
können ebenfalls über den Online-Ratgeber heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die
notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.
Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von der Erziehungsberechtigten/dem
Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.
Online-Ratgeber Schülerbeihilfen