Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995, z.B. Skikurse,
Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen
Unterstützt werden nur Schulveranstaltungen, die insgesamt mindestens 5 Tage dauern.
Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (z.B. Lehrausgänge, Exkursionen,
Wandertage bzw. jene, die am Schulstandort stattfinden wie engllish in aktion) können
nicht finanziell unterstützt werden.
Die finanzielle Unterstützung soll die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen
ermöglichen.
Nach den im Schülerbeihilfengesetz festgelegten Regeln wird berechnet, ob die
Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin gegeben ist.
Je nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Familiengröße
des Schülers/der Schülerin, der Eltern oder der Ehegatten eine Unterstützung
wird eine Unterstützung bis zu EUR 180,- gewährt - höchstens aber der vom
Leiter/der Leiterin der Schulveranstaltung fest gesetzte Kostenbeitrag.
Eine Orientierungshilfe bietet der Schulbeihilfenrechner der AK Oberösterreich.
Wenn sich nach Ihren Angaben hier eine Beihilfe errechnet, dann ist wahrscheinlich
auch die Bedürftigkeit gegeben, die für die finanzielle Unterstützung für eine
Schulveranstaltung erforderlich ist.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
sollte möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung aber im Schuljahr,
in dem die Veranstaltung stattfindet gestellt werden.
Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen
Formulare, mit denen eine finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, sind
kostenlos in der Schuldirektion erhältlich. Den Formularen liegt ein Merkblatt bei, in
dem Anleitungen zum Ausfüllen des Formulares gegeben werden. Weiters sind dort
auch die Dokumente angeführt, welche dem Antrag anzuschließen sind.
Wichtiger Hinweis:
Wird der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist das Formular
SUA (rosa) zu verwenden und dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen.
Wird nur ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstal-
tungen gestellt, ist das Formular SUB (blau) zu verwenden.
Fragen zur Verwendung des richtigen Formulares und zur Antragstellung können an
die Schuldirektion gerichtet werden.
Das BMBF bietet unter http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at/
einen Online-Ratgeber an.
Dieser Online Ratgeber für Schülerbeihilfen führt Sie zum richtigen Formular,
das Sie gleich downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen können.
Es werden keine Onlineanträge durchgeführt, sondern mit Ihnen gemeinsam die
allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen geprüft. Darüber hinaus muß jedenfalls
soziale Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
Nach Bestätigung durch die Schule bringen Sie den Antrag samt den erforderlichen
Nachweisen bitte vor dem 30. April des laufenden Schuljahres bei der zuständigen
Beihilfenbehörde ein.
Genaue Informationen finden Sie auch unter
http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerunterstuetzung.html
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
muss i.d.R. beim zuständigen Landesschulrat gestellt werden. Besucht der
Schüler/die Schülerin eine allgemein bildende höhere Schule, ist der
jeweilige Landesschulrat bzw. der Stadtschulrat für Wien zuständig.
Stadtschulrat für Wien,
1010 Wien, Wipplingerstraße 28
Telefon: +43(1)525 25-0;
www.ssr-wien.gv.at